Energieausweise
Der Energieausweis beschreibt den Energiestandard eines Wohngebäudes.
Er ist Pflicht, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll.
Der Energieausweis enthält allgemeine Angaben zum Haus, zu den verwendeten Energieträger (zum Beispiel Gas, Holzpellets, Heizöl oder Strom) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund der Gebäude- und Heizungseigenschaften berechnet.
Beim Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf auf Basis gemessener Verbräuche bestimmt. Nach Erstellung eines Energieausweises, ist dieser 10 Jahre gültig.